Neuer Name, breiteres Berufsbild: Darauf müssen Ausbildungsbetriebe jetzt achten

Die klassischen Kompetenzen des Rohrleitungsbaus bleiben erhalten. Auch künftig lernen Auszubildende, Leitungsgräben herzustellen, Druckrohrleitungen zu verlegen, Hausanschlüsse zu erstellen und Leitungssysteme instand zu halten. Hinzu kommen jedoch neue beziehungsweise deutlich stärker gewichtete Inhalte, insbesondere Elektro- und Kommunikationsleitungen, digitale Mess- und Dokumentationsverfahren sowie nachhaltiges und ressourcenschonendes Arbeiten.
Für Ausbildungsbetriebe bedeutet das: Sie müssen ihre betrieblichen Ausbildungspläne überprüfen, Ausbilderinnen und Ausbilder informieren und gegebenenfalls qualifizieren, um mögliche Lücken bei der Vermittlung neuer Kompetenzen frühzeitig zu schließen. Auch die Prüfungsvorbereitung verändert sich. Die Abschlussprüfung wird künftig zeitlich gestreckt und in zwei Teilen durchgeführt. Die Leistungen aus Teil 1 fließen bereits mit 40 Prozent in die Gesamtnote ein.
Was genau kommt auf die Unternehmen zu? Darüber haben wir mit Christoph Kreutz, rbv-Bereichsleitung Personalentwicklung gesprochen.
Drei Fragen an Christoph Kreutz
Herr Kreutz, ist der neue Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik im Grunde nur der bisherige Rohrleitungsbauer unter einem anderen Namen?
Nein, die neue Berufsbezeichnung steht auch für eine fachliche Weiterentwicklung. Die zentralen Kompetenzen des Rohrleitungsbaus bleiben erhalten. Druckrohrleitungen für Gas, Wasser oder Fernwärme bilden weiterhin einen wichtigen Teil der Ausbildung. Das Berufsbild wird jedoch breiter gefasst. Künftig gehören beispielsweise auch das Einbauen von Elektro- und Kommunikationsleitungen sowie die Instandhaltung von Kabelschächten ausdrücklich zu den Ausbildungsinhalten.
Damit bildet die Ausbildung die heutige Baustellenpraxis besser ab. Im Straßenraum treffen unterschiedliche Versorgungsnetze aufeinander. Die angehenden Fachkräfte sollen deshalb nicht nur einzelne Rohrsysteme kennen, sondern ein umfassenderes Verständnis für die unterirdische Infrastruktur entwickeln.
Welche Änderungen sind für die Ausbildungsbetriebe besonders wichtig?
Die Betriebe sollten zunächst, in Abstimmung mit der überbetrieblichen Ausbildung, ihren bisherigen Ausbildungsplan mit dem neuen Ausbildungsrahmenplan abgleichen. Dabei geht es vor allem um drei Bereiche: Elektro- und Kommunikationsleitungen, digitale Kompetenzen sowie Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Die Bereiche sind neu aufgenommen worden, Schulung und u. U. Qualifizierung der Ausbilder ist hier zu empfehlen.
Unternehmen müssen prüfen, inwieweit sie sämtliche Inhalte selbst vermitteln können. Ist das nicht der Fall, sollten sie rechtzeitig Kooperationen organisieren, beispielsweise mit anderen Unternehmen, weiteren Betriebsbereichen und vor allem mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Das betrifft insbesondere Betriebe, die bisher fast ausschließlich im Gas-, Wasser- oder Fernwärmeleitungsbau tätig waren und nur wenige Berührungspunkte mit Kabelschutzrohren, Mikrorohren oder Kabelschächten haben.
Wichtig ist außerdem die neue Prüfungsstruktur. Mit der gestreckten Abschlussprüfung zählt bereits der erste Prüfungsteil für die Endnote. Die Auszubildenden müssen deshalb früher gezielt, auch und vor allem in den Betrieben, darauf vorbereitet werden. Deshalb ist es unerlässlich, mit der überbetrieblichen Ausbildungsstätte im regelmäßigen Austausch zu stehen und gegebenenfalls Kooperationen zu suchen.
Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun, wenn sie zum Ausbildungsjahr 2026 neue Auszubildende einstellen?
Als Erstes sollten die Unternehmen in ihren Ausschreibungen und Verträgen die neue Berufsbezeichnung verwenden. Auch Karriereseiten, Flyer und Informationsmaterialien müssen angepasst werden. Gleichzeitig empfiehlt es sich, die neue Bezeichnung zu erklären, da der Beruf Rohrleitungsbauer vielen Jugendlichen, Eltern und Schulen noch geläufiger sein dürfte.
Danach sollten die Verantwortlichen den neuen Ausbildungsrahmenplan Punkt für Punkt prüfen: Welche Inhalte werden bereits im Betrieb vermittelt? Wo gibt es Ergänzungsbedarf? Wer übernimmt welche Ausbildungsabschnitte? Und welche Kompetenzen müssen über Kooperationen beziehungsweise überbetrieblich abgedeckt werden?
Die Neuordnung ist dabei nicht nur eine zusätzliche Aufgabe. Sie bietet den Unternehmen auch eine Chance. Die neue Berufsbezeichnung macht deutlicher, wie vielseitig und zukunftsrelevant diese Ausbildung ist. Leitungsbauer schaffen die Infrastruktur für Wasser, Energie, Wärme und Kommunikation – und damit die Grundlage für die Versorgung von morgen.
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Auch Kanalbauer sind betroffen! Die Neuordnung der Bauberufe betrifft nicht nur den Leitungsbau. Auch der Ausbildungsberuf Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik wurde zum 1. August 2026 inhaltlich weiterentwickelt. Neben der neuen Berufsbezeichnung wurden auch hier Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen an die Anforderungen moderner Infrastruktur angepasst. Ausbildungsbetriebe sollten daher auch für diesen Beruf ihre betrieblichen Ausbildungspläne überprüfen und den Austausch mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten suchen, um die neuen Inhalte vollständig vermitteln zu können.
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